
- Startseite
- Aktuelles
- News
- FC-Spitze reagiert fassungslos auf nächstes Foulspiel der Kölner Politik
FC-Spitze reagiert fassungslos auf nächstes Foulspiel der Kölner Politik
Der 1. FC Köln reagiert fassungslos auf den neuerlichen Vorstoß aus der Kölner Politik, in der Diskussion um eine Bebauung der Gleueler Wiese weiter auf Zeit zu spielen. Vor der Sitzung des Kölner Stadtrates am morgigen Donnerstag, 3. Juli 2025, hat die Ratsgruppe „Klima Freunde & Gut“ die Oberbürgermeisterin Henriette Reker kurzfristig darum gebeten, einen Antrag mit dem Titel „Dauerhafte Sicherung der „Gleueler Wiesen“ vor Bebauung“ auf die Tagesordnung setzen zu lassen.
Türoff: „Ich empfinde es als taktisches Foulspiel“
„Ich bin tief erschüttert, dass Verantwortliche aus der Politik mit uns vordergründig über Lösungen reden und zeitgleich offenbar nicht gewillt sind, solch kurzfristig konstruierten Hindernissen entschlossen entgegenzutreten. Ich empfinde es als taktisches Foulspiel, auf welch perfide Art und Weise versucht wird, der rechtlichen Überprüfung durch das Oberverwaltungsgericht Münster, die wir bis Ende des Jahres erwarten, vorzugreifen“, erklärt FC-Geschäftsführer Philipp Türoff.
Wolf: „Werden allen parteipolitischen und persönlichen Interessen entschieden entgegentreten“
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in der Revisionsinstanz am 24. April 2024 ist der Bebauungsplan, auf dessen Grundlage der 1. FC Köln ein weiteres Gebäude und zusätzliche Spielfelder in unmittelbarer Nähe des Geißbockheims bauen möchte, weiter wirksam. „Nach diesem neuerlichen Vorstoß der Kölner Politik, dem 1. FC Köln Steine in den Weg zu legen, haben wir selbst den letzten Glauben an eine konstruktive Zusammenarbeit verloren. Es macht mich sprachlos, mit welcher Dreistigkeit hier versucht wird, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu ignorieren und die Gerichtsbarkeit auf anderem Wege auszuhebeln“, sagt FC-Präsident Dr. Werner Wolf. „Dieses Vorgehen sollte auch allen Kölnerinnen und Kölnern zu denken geben. Eines ist aber klar: Wir werden allen parteipolitischen und persönlichen Interessen im Wahlkampf vor der Kommunalwahl entschieden entgegentreten und alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um den Ausbau am Geißbockheim zu realisieren.“
Als Begründung für ihren Antrag führt die Ratsgruppe an, dass das kommunale Planungsrecht keinen ausreichenden Schutz biete, da es jederzeit z.B. durch Aufhebung einer Bebauungsplan-Satzung geändert werden könne. Deshalb solle ein langfristiger Nutzungsüberlassungsvertrag im Rahmen einer Grunddienstbarkeit in Verbindung mit einer Pflegevereinbarung mit dem Umweltverband BUND geschlossen werden.
Zudem wird in dem Antrag gefordert, dass ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Stadt, des Amts für Landschaftspflege und Grünflächen sowie der Unteren Naturschutzbehörde, auf dem Gelände keine Veränderungen, die nicht den in der Pflegevereinbarung genannten Maßnahmen entsprechen, vorgenommen werden dürfen. Weiterhin soll die Errichtung von Aufbauten auf dem Gelände ausdrücklich untersagt sein.